Wer eine Erklärung braucht

Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, etwa Buchungen, Bestellungen oder Terminvereinbarungen, veröffentlichen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Informationen zur Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Recht ihres Landes. Für alle anderen ist eine solche Seite freiwillig und zeigt Besuchern, dass ihr das Thema ernst nehmt.

Ob das BFSG für euch gilt, zeigt Wer ist betroffen?. Im Zweifel klärt ihr es mit eurer Rechtsberatung.

So nutzt ihr das Grundmuster

  1. Kopiert den Text unten in eine neue Seite, zum Beispiel „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Wie ihr die Seite anlegt, unter „CANVAYO“ → „Rechtstexte“ hinterlegt und im Footer verlinkt, steht in Anleitungen.
  2. Ersetzt alles in [eckigen Klammern] durch eure Angaben und löscht Abschnitte, die für euch nicht gelten.
  3. Passt die Anrede an den Ton eurer Website an.
  4. Lasst den Text von eurer Rechtsberatung prüfen, bevor ihr ihn veröffentlicht.
  5. Prüft ihn erneut, sobald sich eure Website oder euer Angebot deutlich ändert.

Grundmuster für Unternehmen (BFSG)

Informationen zur Barrierefreiheit
Stand: [TT.MM.JJJJ]

Unser Angebot
[Was man auf dieser Website tun kann, in einfachen Worten, zum Beispiel Zimmer buchen, Waren bestellen oder Termine vereinbaren.]

So funktioniert die Nutzung
[Ablauf Schritt für Schritt, zum Beispiel Auswahl, Angaben, Bestätigung, Zahlung, Bestätigungs-E-Mail. Dazu die Zahlungsarten.]

Wie diese Website die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt
Maßstab sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung dazu (BFSGV). Technisch richten wir uns nach der Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.

Technische Grundlage: Diese Website läuft auf der Plattform CANVAYO der lottaleben media GmbH. Die Plattform wird fortlaufend weiterentwickelt, Maßstab sind die Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Sie bietet:

  • Bedienung von Menüs, Reitern, Dialogen und Formularen per Tastatur,
  • Sprunglinks zum Inhalt und zur Fußzeile bei Bedienung per Tastatur,
  • ein Standbild statt Bewegung, wenn das Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat,
  • Alternativtexte für Bilder und Untertitel für eigene Videos,
  • einen per Tastatur bedienbaren Cookie-Hinweis; Inhalte anderer Anbieter laden erst nach Zustimmung,
  • [nur wenn eingeschaltet:] eine Wahl der Schriftgröße in drei Stufen und einen Kontrastmodus im Kopf der Website.

Inhalte und Gestaltung: [Was ihr selbst tut, zum Beispiel Alternativtexte für alle aussagekräftigen Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste, verständliche Sprache, barrierefreie PDF-Dateien.]

Unterstützung bei Barrieren
Wer auf ein Hindernis stößt oder Inhalte in einer anderen Form braucht, erreicht uns unter [Telefon] und [E-Mail]. Wir helfen direkt weiter und stellen Informationen auf Wunsch in anderer Form bereit.

Angebote anderer Anbieter [nur falls zutreffend]
Die Online-Buchung stellt [Anbieter] bereit. Informationen zur Barrierefreiheit dieses Angebots gibt es unter [Link]. Buchungen nehmen wir auch telefonisch unter [Telefon] und per E-Mail an [E-Mail] entgegen.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: https://www.mlbf-barrierefrei.de

Die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde entsprechen dem Stand vom 24.10.2026. Prüft sie vor dem Veröffentlichen auf der Website der MLBF.

Für öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen nutzen dasselbe Grundmuster. Den Abschnitt „Technische Grundlage“ übernehmt ihr unverändert. Was zusätzlich hineingehört, regelt das Recht eures Landes. In der Regel sind das:

  • der Stand der Vereinbarkeit („vollständig“, „teilweise“ oder „nicht vereinbar“), begründet mit einer Prüfung eurer Website,
  • die Inhalte, die noch nicht barrierefrei sind, mit Begründung und einer zugänglichen Alternative,
  • eine Möglichkeit, Barrieren zu melden, mit eurem Kontakt,
  • die Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle eures Landes anstelle der Marktüberwachungsbehörde,
  • je nach Land Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Die Erklärung muss von jeder Seite eurer Website aus erreichbar sein, am einfachsten über den Footer. Ihr aktualisiert sie mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich eure Website deutlich ändert.

Website prüfen lassen

Wollt ihr wissen, wo eure Website steht, bevor ihr die Erklärung schreibt? Auf Wunsch prüfen wir bis zu fünf typische Seiten eurer Website, mit Prüfwerkzeugen und von Hand, zum Beispiel per Tastatur. Ihr bekommt einen Bericht mit konkreten Aufgaben, getrennt nach dem, was ihr im Backend selbst erledigt, und dem, was wir für alle Websites verbessern. Er ist eine gute Grundlage für eure Angaben. Schreibt uns dafür über das Support-Formular.

Worauf ihr bei euren Inhalten achtet, zeigt der Module-Check.

Checkliste vor dem Veröffentlichen

  • Stand-Datum eingetragen?
  • Alle [eckigen Klammern] ersetzt oder gelöscht?
  • Telefon und E-Mail für Barrieren erreichbar und betreut?
  • Schriftgröße und Kontrastmodus nur genannt, wenn sie auf eurer Website eingeschaltet sind?
  • Seite unter „CANVAYO“ → „Rechtstexte“ hinterlegt und im Footer verlinkt?
  • Von eurer Rechtsberatung geprüft?

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Kommt ihr nicht weiter, schreibt uns über das Support-Formular.