Für wen gilt die Barrierefreiheitspflicht ab dem 28. Juni 2025 – und wer ist ausgenommen?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele privatwirtschaftliche Anbieter sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote – zum Beispiel Websites und Apps – barrierefrei nutzbar sind. Das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor.
Unsicher? Machen Sie den Check!
Die neuen Regeln gelten insbesondere für Unternehmen, die digitale Angebote für Kunden bereitstellen wie Onlineshops oder Buchungsseiten. Nicht betroffen sind einfache Infoseiten ohne Interaktionen, kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Umsatz sowie B2B-Anbieter.
Unser Partner eRecht24 bietet einen Check, mit dem Sie prüfen können, ob die gesetzlichen Bestimmungen für Sie greifen.
Zum e-Recht24-Check⚠️ Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Im Zweifelsfall empfehlen wir, individuell prüfen zu lassen, ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Unternehmen gilt.