Website-Update: DDG ersetzt TMG
Relativ geräuschlos ist mit dem 14. Mai 2024 das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten und hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. In diesem Zuge wurde außerdem das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Was ist für Sie zu tun? Website aktualisieren
Wer einen Rechtsbeistand oder Datenschutzbeauftragten hat, ist eventuell bereits informiert worden: Für Ihre Website ergeben sich daraus textliche Anpassungen an Impressum und Datenschutzerklärung – nichts Großes, es ist nur wichtig, diese Änderungen möglichst zeitnah umzusetzen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Da noch nicht alle Webseitenbetreiber unter Ihnen die entsprechenden Textpassagen aktualisiert haben, fassen wir Ihnen hiermit die wichtigsten Empfehlungen unseres Partners eRecht24 zusammen und unterstützen Sie bei Bedarf, um den Übergang so angenehm wie möglich zu gestalten.
Bitte beachten Sie: Dieses Schreiben ersetzt keine Beratung in rechtlichen Fragen. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt zu Rate.
Konkrete Schritte
1. Impressum aktualisieren: Aus § 5 TMG wird § 5 DDG
Wie eRecht24 betont, handelt es sich hier um eine rein redaktionelle Anpassung: “Bisher ergab sich die Pflicht, auf Ihrer Webseite ein Impressum einzubinden aus § 5 TMG. Ab jetzt wird die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 DDG geregelt. Das ist allerdings kein Grund zur Panik. Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, denn inhaltlich ändert sich rund um die Impressumspflicht nichts.”
Die grundsätzliche Empfehlung von eRecht24 lautet weiter, auf die Angabe des Paragrafen auch ganz verzichten zu können, “da keine gesetzliche Pflicht besteht, § 5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben […].”
2. Datenschutzerklärung aktualisieren: Aus TTDSG wird TDDDG
Sollte Ihre Datenschutzerklärung Verweise auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) enthalten, ist es laut eRecht24 nun erforderlich, diese zu aktualisieren, indem das TTDSG durch das Kürzel TDDDG ersetzt wird.
Änderungen umsetzen – Ihre Optionen
Agentur-Leistungen sind bis 20. Juli.2024 kostenfrei! Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Auftrag an support@lottaleben.de.
DIY-UPDATE: Aktualisieren Sie Impressum und Datenschutzerklärung selbst auf der Website. Ziehen Sie bei Fragen oder Unsicherheiten die eigene Rechtsberatung hinzu.
AGENTUR-SERVICE: Beauftragen Sie uns mit der Anpassung. Wir aktualisieren für Sie Impressum und Datenschutzerklärung mit unserem Partner eRecht24 – bis 20. Juli 2024 ohne Zusatzkosten!
CONTENT-MANAGEMENT: Sie nennen uns Ihre Änderungen an Impressum und Datenschutzerklärung und wir übernehmen das Content-Management auf Ihrer Website – ebenfalls bis 20. Juli 2024 kostenfrei!
Wir freuen uns, wenn wir Sie unterstützen können!
Unser Team ist für jederzeit Sie da!