Worum geht es?

Wir möchten Sie auf wichtige rechtliche Bestimmungen hinweisen, die auch für Ihre Website relevant sind. Bei Bedarf unterstützen wir Sie natürlich!

Datenschutzerklärung: Ist Ihre Erklärung gemäß TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) angepasst? Wenn nicht, tun Sie das zeitnah! Ihre externen Dienste (Youtube, Vimeo…) prüfen: Ist eine Nutzereinwilligung bei den eingesetzten Diensten nötig? Selbst für Kartendienste wie OpenStreetMap ist das mittlerweile empfehlenswert. In CANVAYO ist die Nutzereinwilligung bestens gelöst mit TTDSG-konformen Cookie-Banner. Und: Fragen (s.u.) klären!


Datenschutzerklärung aktualisieren: Was ist zu tun?

Zusammengefasst: Das TTDSG muss als erweiterte Rechtsgrundlage in Ihre Datenschutzerklärung aufgenommen werden. Falls noch nicht geschehen:

1. Option: Wir begleiten Sie mithilfe des bewährten Konfigurators von eRecht24.

2. Option: Wenn Sie eine Rechtsberatung hinzuziehen, schicken wir Ihnen bei Bedarf gerne eine passende Mustererklärung zu.

3. Option: Sie aktualisieren Ihre Erklärung selbst z. B. über Ihren eRecht24-, oder andere Dienste. Wichtig: Auch individuelle Passagen sollten gemäß TTDSG angpasst werden!


Was beachten bei externen Diensten?

Nutzereinwilligung einholen, z.B. für den Einsatz von Video-, Kartendiensten: Die Einwilligung lässt sich in Canvayo einfach über den Cookie-Banner abfragen. Der externe Dienst muss nur im Banner aktiviert werden. Unser Support unterstützt Sie hier gerne.

Wichtig: Wer externe Dienste über iframes individuell eingebettet hat, muss dies individuell konfigurieren. Auch dies lässt sich über den Cookie-Banner lösen.

Hinweis! Weitere relevante Fragen zum Einsatz externer Dienste:

1. Haben Sie Ihre Datenschutzerklärung um Ihre externen Dienste ergänzt?

2. Muss eine AV-Vertrag mit dem externen Anbieter geschlossen werden?