TTDSG: Neues bei Cookies
In Kürze: Worum geht es?
- Echte Einwilligung benötigt: Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (kurz: TTDSG) regelt ab Dezember 2021, dass Webseiten für Cookies und Tracking eine echte Einwilligung der Nutzer:innen benötigen.
- Einzige Ausnahme: technisch notwendige Cookies*
- Cookie Consent Banner sind damit auf fast allen Webseiten Pflicht!
Cookies – ohne Schrecken: Mit Canvayo Websites auf der sicheren Seite
Canvayo Websites sind standardmäßig mit einem Cookie Consent Banner ausgestattet! Das ist ein großer Vorteil. Denn – so bestätigt unser Partner „e-Recht24“ – wirklich sicher und einfach umsetzbar sind die neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem TTDSG nur mit Cookie Management über ein Cookie Consent Tool! Die neuen Rechtsvorschriften sind auf allen Canvayo Websites sehr zügig implementiert und ausgerollt worden. Aktualisierte Cookie Banner stehen somit allen Canvayo Kund:innen zur Verfügung.
Die wichtigste Anpassung aus Nutzersicht: Die Buttons zur Zustimmung oder Ablehnung müssen gleich groß und gestaltet sein. Hervorhebungen, die zur Zustimmung wider der eigentlichen Absicht verleiten (Größe, Farbe, Position), sind nicht mehr erlaubt. 
Absatz 1 des § 25 TTDSG besagt: „Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat.“
Zwar steht im TTDSG nicht, wie die Einwilligung eingeholt werden muss. Dort steht aber: Die Einwilligung muss erfolgen auf Grundlage klarer und umfassender Informationen. Kein Problem mit dem Cookie Consent Tool bei Canvayo. Mehr auf e-recht24.de
*Technisch notwendige Cookies sind alle Cookies, ohne die eine Webseite an sich nicht funktionieren würde. Das sind zum Beispiel Session Cookies (für Warenkorbinhalte oder Sprachversionen einer Webseite), Cookies die ausschließlich für Zahlungsprozesse notwendig sind oder Cookies, die zum Erteilen oder zum Widerruf einer Einwilligung genutzt werden.
Quelle: e-Recht24.de